Ist die Kärntner Landesholding (KLH) ein Betrieb gewerblicher Art? Nein, sagen Rechtsberater und Experten der KLH. Was diejenigen sagen, deren Meinung entscheidender ist, ist nicht bekannt. Noch gibt es nämlich keinen Bescheid der Finanzbehörde, die die KLH prüft.