Mit den frühlingshaften Temperaturen kehren die Mountainbiker auf das Kreuzbergl, Naherholungsgebiet der Klagenfurter und Klagenfurterinnen, zurück. Rund 200 sind dann, je nach Wetterlage, auf den Forstwegen, aber auch kreuz und quer im Gelände unterwegs. Illegal, denn laut § 33 des Forstgesetzes ist Radfahren im Wald verboten. Die daraus resultierenden Konflikte mit Wanderern und Grundbesitzern beschäftigen auch Kärntens Radkoordinator Paco Wrolich. Er setzt sich für eine offizielle Mountainbikestrecke am Kreuzbergl ein.