Das geplante Sportzentrum Kirschentheuer lässt in der Stadtgemeinde Ferlach weiter die Wogen hochgehen. Daran ändert nichts, dass im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und einem der zwei betroffenen Grundstücksbesitzer seit Dienstag ein Urteil des Bezirksgerichts Ferlach vorliegt. "Die klagende Partei (die Gemeinde, Anm.) ist mit ihrem Anspruch durchgedrungen und kann die grundbücherliche Einverleibung einfordern", sagt Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt.