"Das ist eine Frotzelei“, ärgert sich Peter Jesse über die Egerstraße in Klagenfurt. Ein großes Schild wies darauf hin, dass die Straße seit der neuen Parkordnung zur gebührenpflichtigen Kurzparkzone gehört.

Doch er bekam trotz Parkticket ein Strafmandat von der Polizei. Der Versicherungsberater ist nicht der Einzige. Neben ihm kassierten auch etliche andere Autofahrer, die auf das Schild vertrauten, einen Strafzettel.

„Straßenverkehrs- und Gebührenverordnung sind zwei Paar Schuhe“, erklärt Johann Zwetti, Leiter der Klagenfurter Verkehrspolizei. Die Egerstraße gehöre zwar zur gebührenpflichtigen Kurzparkzone, das bedeute aber nicht, dass die Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt wird.

„Jeder, der einen Führerschein besitzt, muss das wissen“, sagt Zwetti. Im konkreten Fall darf in der Egerstraße nicht geparkt werden, weil dann nicht genug Platz für den fließenden Verkehr frei bleibt. Dass man das Schild als „Einladung“ zum Parken empfinde oder davon verwirrt werde, sei keine Entschuldigung.

Zwei Strafzettel möglich

Gäbe es das Schild nicht, könnte es sogar noch schlimmer kommen. Ohne Parkticket könnten Falschparker gleich zwei Strafzettel bekommen. Einen von den Parkwächtern der Stadt wegen des Verstoßes gegen die Gebührenverordung und einen von der Polizei wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsverordnung.

Auf Nachfrage der Kleinen Zeitung sagt Alexander Sadila, Leiter der Abteilung Straßenbau und Verkehr im Rathaus: „Die Schilder sollten nur dort stehen, wo es offizielle Parkplätze gibt.“ Danach wurde das Schild im Laufe des Tages entfernt.