Seit Jahren kämpfen Kärntner Fischer darum, bei Regen Zelte aufstellen zu dürfen. Doch laut Naturschutzgesetz ist das in freier Landschaft verboten. Ein Grund für die Petrijünger, nach einer Ausnahmeregelung zu angeln. Fischereireferent Landesrat Gerhard Köfer hatte am Montag zu einem runden Tisch zu dem Thema in die Landesregierung geladen.
Vertreter aller politischen Fraktionen, der Bergwacht, der Landesfischereiinspektor und der zuständige Experte der Naturschutzabteilung des Landes nahmen daran teil – und fanden eine Lösung: „Im Detail hat man sich darauf geeinigt, dass die Aufstellung eines Wetterschutzes für Fischer gesetzlich erlaubt wird. Eine genaue Definition des Unterstandes wird von den zuständigen Fachbeamten und Experten erfolgen“, sagt Landesrat Gerhard Köfer: „Fixiert wurde zudem, dass die Genehmigung für das Aufstellen des Wetterunterstandes ausschließlich in der alleinigen Verantwortung des Grundeigentümers liegt.“
Elisabeth Peutz