Grundsätzlich ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen ohnehin nicht erlaubt. Es sei denn, es gibt eine Ausnahmeregelung, wie sie in den vergangenen Jahren in Ferlach immer zu Silvester zwischen 23.45 und 0.15 Uhr gewährt wurde. Heuer wird es dazu aufgrund der trockenen Witterungsverhältnisse nicht kommen. Im gesamten Stadtgebiet ist daher Feuerwerk der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk wie Raketen, „Schweizer Kracher“, Römische Lichter usw.) verboten. Damit folgt man den Beispielen anderer Städte wie Klagenfurt, Villach oder Spittal.