"Die Gebühren werden aufgehoben. Die rechtlichen Kurzparkzonen bleiben jedoch bestehen", sagt Gottfried Mirnig von der Abteilung Straßenbau und Verkehr des Magistrats Klagenfurt. Die Gebührenfreiheit ist nämlich unabhänigig von der Kurzparkzone: "Drei Stunden parken mit Parkuhr sind daher erlaubt."
Wie sieht es in Rest-Kärnten aus? ARBÖ-Geschäftsführer Thomas Jank betont: "Wir haben keine Informationen bekommen. Wo es nicht klipp und klar kommuniziert wird, so wie in Klagenfurt, funktioniert das Parken so wie immer."
Busse als Alternative
Laut Gernot Weiss von den Stadtwerken "fahren die Busse am 24. Dezember normal, hören aber früher auf". Der Samstag gilt aber nicht als "klassischer Einkaufssamstag", daher müssen Fahrkarten laut Tarifplan normal gekauft werden.
Am Heiligen Abend kommt das "Christkind" auch zur STW-Mobilität: Die Busse fahren daher abends ausnahmsweise früher in die Garage. Die letzten Abfahrtszeiten der verschiedenen Linien ab dem Klagenfurter Heiligengeistplatz bewegen sich zwischen 18.10 und 19.37 Uhr (siehe Samstag-Fahrplan ohne Schulverkehr). Die Linie „FH Kärnten“ wird nicht bedient.
Weiterer Feiertags-Fahrplan
Am 25. und 26. Dezember gilt der Feiertags-Fahrplan (normaler Sonn- und Feiertagsverkehr), zu Silvester (31. Dezember) der normale Samstag-Fahrplan mit der
letzten Abfahrt um 0.45 Uhr ab Heiligengeistplatz.
Julia Baumgartner