Die Ausweitung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Klagenfurt wird konkreter: Parkautomaten stehen bereits. Ab 25. April müssen auch im Bereich zwischen Jesserniggstraße und Völkermarkter Straße 50 Cent pro halbe Stunde bezahlt werden (siehe Grafik). Maximal drei Stunden darf geparkt werden.

Schonfrist. "Es wird eine Schonfrist von rund zehn Tagen geben. Während dieser werden Autofahrer schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass Gebührenpflicht besteht", sagt der zuständige Verkehrsreferent Vizebürgermeister Ewald Wiedenbauer (SPÖ). Die Straßenzüge weiter nördlich sollen bis August umgestellt werden. Von den insgesamt 5700 Stellplätzen in der Kurzparkzone werden dann 1600 gebührenpflichtig sein.

Park & Ride. Alternative für Autofahrer sollen Park & Ride-Plätze und Gratis-Shuttle-Busse sein. Während es im Osten (CineCity) und Westen (Minimundus) bereits welche gibt, sind der Norden und Süden benachteiligt. "Im Norden wollen wir heuer einen Park & Ride-Platz bauen. Grundstücksverhandlungen laufen", so Wiedenbauer. Für den Süden soll 2008 eine Lösung gefunden werden.

50 Cent pro Stunde. Komplett saniert wird ab Montag der Parkplatz beim Fernheizkraftwerk. Die 250 Stellplätze werden ab Ende Mai gebührenpflichtig sein. Eine Stunde wird 50 Cent kosten, zwei Stunden 1,50 Euro, drei Stunden drei Euro und ab der dritten Stunde zahlt man 4,90 Euro für den restlichen Tag. Mit Entrichtung der Parkgebühr ist der City-Bus kostenlos.

Neuer Parkplatz. Neu gebaut wird derzeit auch der Park & Ride-Platz gegenüber von Minimundus. Dieser wird im Westen das ganze Jahr über zur Verfügung stehen. Und in der August-Jaksch-Straße werden von den vier Fahrspuren bis Herbst zwei zu Parkplätzen umfunktioniert. "Der Shuttle-Bus wird aber nicht kostenlos sein", sagt Wiedenbauer.

Haltestelle bei Uni. Noch ein langjähriger Wunsch von Stadt und Universität könnte in Erfüllung gehen. "Wir verhandeln gerade mit den ÖBB über die zusätzliche Haltestelle auf Höhe der Universität, und es sieht ganz gut aus", sagt Wiedenbauer. Die ÖBB würden 80 Prozent der Kosten übernehmen, die restlichen 20 Prozent würden Stadt und Land zahlen.