Zwischen der Stadt Klagenfurt und ihrem ehemaligen Magistratsdirektor Peter Jost besteht kein Beamtendienstverhältnis, sondern ein privatrechtliches. Das hat das Oberlandesgericht Graz (OLG) am Donnerstag, 8. August, bekannt gegeben. Der Richtersenat bestätigt damit die von der Stadt Klagenfurt angefochtene Entscheidung des Landesgerichts Klagenfurt vom April 2024. Für Jost ist es der nächste Etappensieg. „Mein Anwalt und ich warten die weitere Vorgehensweise der Stadt ab. Wir sind die Passagiere, der Bürgermeister ist der Kapitän“, sagt Jost in einer ersten Reaktion.

Es geht um Überstunden

Ausgangspunkt war eine Mahnklage aus dem Jahr 2023: Jost hatte die Stadt wegen nicht ausbezahlter Überstundenzuschläge auf 65.722,09 Euro geklagt. Kurz vor der Gerichtsverhandlung am 29. Februar nahm die Causa eine Wendung. In ihrem Schriftsatz legten die Anwälte der Stadt, Michael Wohlgemuth und Peter Ivankovics, dar, warum Jost Beamter ist. Kurzgefasst: Laut Bundesverfassung (B-VG) musste bis zu einer Gesetzesänderung 2019 ein „rechtskundiger Beamter“ dem Magistrat vorstehen. Zudem werden Beamte durch Bescheid berufen und bei Josts neuerlicher Bestellung 2013 (drei Jahre zuvor war der Jurist abberufen und suspendiert worden) wurde nachweislich ein Bescheid ausgestellt. Weil Besoldungsfragen von Beamten vor dem Landesverwaltungsgericht geklärt werden, befasste sich die arbeitsrechtliche Verhandlung am 29. Februar unter dem Vorsitz von Richterin Monika Rauter-Repar nicht mit den Überstundenzuschlägen, sondern mit der Frage, ob das Landesgericht zuständig ist – ergo, ob Jost Beamter ist. Das Erstgericht begründet seine Entscheidung zugunsten Josts damit, dass sich der „Bescheidwille klar und erkennbar manifestieren muss.“ Dem vorliegenden Bescheid sei jedoch nicht der geringste Hinweis zu entnehmen, dass die Stadt Jost damit auch zum Beamten ernennen wollte.

Gang zum VfGH möglich

Nachdem das OLG diese Argumentation in zweiter Instanz bestätigt, obliegt es jetzt dem Landesgericht Klagenfurt zu entscheiden, ob Jost die eingeklagten Überstundenzuschläge zustehen. Die Stadt kann die OLG-Entscheidung noch vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) anfechten, wofür sich bereits die FPÖ ausgesprochen hat. Anwalt Wohlgemuth sagt, dass man die neuesten Entwicklungen jetzt evaluieren und dann eine Entscheidung treffen werde.

Josts Anwalt Michael Dietrich hat die Stadt bereits aufgefordert, die Verfahrenskosten seines Mandanten in der Höhe von rund 12.000 Euro zu überweisen. Ein allfälliges Rechtsmittel der Stadt hat laut Dietrich keine aufschiebende Wirkung, das Geld sei jedenfalls zu bezahlen. Michael Wohlgemuth bestätigt das: „Die Stadt hat aber eine Rechtsschutzversicherung, die das übernimmt, und zahlt selbst nichts.“

Das zweite Verfahren

In einem zweiten Verfahren vor dem Landesgericht geht es um die Frage, ob Jost nach wie vor ein aufrechtes Dienstverhältnis hat. Hintergrund ist, dass Bürgermeister Christian Scheider (TK) Josts Dienstvertrag, der mit seiner Pensionierung Ende 2023 endete, im Dezember 2022 (mittels Notfallparagrafen) um drei Jahre verlängerte. Die Gemeindeaufsicht erklärte diesen Vorgang im Dezember 2023 für nichtig, Jost musste seinen Ruhestand antreten. Hier beträgt der Streitwert mehr als 700.000 Euro.

Würde der VfGH die Rechtsmeinung der Stadt bestätigen, wäre dieses zweite Verfahren vom Tisch: Beamte werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt.