Bereits im Jahr 2017 wurde die Spendenabsetzbarkeit neu geregelt. Worauf müssen SpenderInnen achten?
INGO GRUSS: Spenden mussten bis 1. 1. 2017 selbst im Zuge des Steuerjahresausgleiches beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Aufgabe muss nunmehr die Organisation, die die Spende erhalten hat, übernehmen. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. Die Übermittlung der Daten durch die Spendenorganisation erfolgt digital in datenschutzkonformer Verschlüsselung.

Warum muss ich mein Geburtsdatum bekannt geben?
Nur die Kombination aus Name und Geburtsdatum stellt sicher, dass die Spendenorganisation die Spende eindeutig Ihnen zuordnen kann und somit auch in Ihren Steuerakt beim Finanzamt übernommen werden kann.

Zahlt sich eine gemeldete Spende für die Arbeitnehmerveranlagung überhaupt aus?
Dies hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens ab. Ab einem steuerpflichtigen Einkommen von mehr als EUR 11.000,00 p.a. beträgt die Steuerersparnis zumindest 20 % des gespendeten Betrages und steigt mit einem höheren Einkommen. Bei einem Bruttoeinkommen von EUR 2.500,00 p.m. beträgt die Steuerersparnis bereits 35 % und steigt ab einem steuerpflichtigen Einkommen von EUR 31.000,00 auf 42 % (rd. EUR 3.100,00 p.m. brutto). Eine Spende von EUR 100,00 kann daher zu einer Steuergutschrift zwischen EUR 20,00 und EUR 50,00 führen.

Wo erfahre ich, an welche Organisation Spenden absetzbar sind?
Abzugsfähig sind Spenden an Organisationen, die mildtätige Zwecke verfolgen oder Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben und wenn sie in der Liste begünstigter Einrichtungen, die vom Finanzamt geführt wird, eingetragen sind. Spenden an Forschungs-, Wissenschaftseinrichtungen, Museen und freiwilligen Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände sind ebenfalls absetzbar.

Wie kann ich kontrollieren, welche Spendenhöhe von der von mir unterstützten Organisation ans Finanzamt gemeldet wurde?
Die von den jeweiligen Empfängern bei der Finanzverwaltung eingelangten Übermittlungen können in FinanzOnline eingesehen werden; für die Finanzverwaltung besteht diese Möglichkeit nicht. Sie können sich damit schon vor Abgabe der Steuererklärung informieren, ob eine korrekte Datenübermittlung erfolgt ist. Auch im Steuerbescheid erfolgt die Bekanntgabe der konkreten Organisationen und die Bekanntgabe der von Ihnen übermittelten und berücksichtigten Beträge.

Übernehmen spendenbegünstigte Einrichtungen wichtige Funktionen in unserer Gesellschaft?
Spendenbegünstigte Organisationen unterstützen jährlich eine große Zahl von Menschen in Notlagen. Durch ihre unbürokratische und rasche Hilfe ergänzen Sie damit die staatlichen Hilfen. Damit sie als spendenbegünstigte Einrichtungen geführt werden können, müssen sie eine Reihe von Auflagen erfüllen, die jährlich von einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen sind. Zu den Auflagen gehört eine Begrenzung der Höhe der Verwaltungskosten und die Auflage, die gespendeten Mittel ausschließlich für mildtätige Zwecke zu verwenden. Damit wird sichergestellt, dass ihre Spende auch tatsächlich ankommt.