Spenden an begünstigte Spendenempfänger, wie „Kärntner in Not“ können immer von der Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgezogen werden und reduzieren so die jährliche Steuerbelastung. Bis zu zehn Prozent des Jahreseinkommens kann jeder Bürger und jeder Bürgerin steuerreduzierend spenden.
Ab 1. Jänner des nächsten Jahres gibt es für die Spender noch eine weitere Erleichterung um mit Spenden Steuern zu sparen. „Kärntner in Not“ gibt nach dem Jahresende die erhaltenen Spenden mit den Daten alle Spender und Spenderinnen dem Finanzamt bekannt und jede Spende wird gleich automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung oder in der Einkommensteuererklärung der Spender und Spenderinnen steuermindernd abgezogen.
Damit diese automatische Berücksichtigung von steuerbegünstigten Spenden auch wirklich reibungslos funktioniert, müssen bei jeder Spendeneinzahlung der vollständige Vorname, Familienname und das Geburtsdatum richtig angegeben werden. Damit wird sichergestellt, dass ihre Spende den Bedürftigen hilft und ihnen Steuern spart.