Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit weißt die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen wieder auf die Verordnung "Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr" hin. Danach ist das Entzünden von Feuer im gesamten Waldgebiet und in Waldnähe sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände verboten. Übertretungen werden mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet.

Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldgebiet wegzuwerfen. Als Gefährdungsbereich gelten auch waldnahe Flächen.