Ein monatelanger Rechtsstreit – der Instanzenweg ging bis zum Verwaltungs- und zum Verfassungsgericht – war nötig, um die Entscheidung darüber herbeizuführen, ob auf dem Falkert ein Wanderweg, der sogenannte „Toni-Weg“, gebaut werden darf. Nach mehreren Einsprüchen des Naturschutzbeirates des Landes ist dieses Verfahren mittlerweile entschieden, der Weg wurde bereits gebaut. Jetzt beschäftigt ein neuer Weg die Gerichte, und zwar auf der Turracher Höhe, genauer gesagt im Bereich Saureggen.
Dort ließ die Agrargemeinschaft Käseralpe, allen voran Obmann Helmut Weißensteiner, einen mehrere Hundert Meter langen Weg errichten, ein Teil davon im Naturschutzgebiet „Gurkursprung“. „Der Weg ist wichtig für die Alm- und Waldbewirtschaftung. Vorher war ein Teil des 222 Hektar großen Areals nicht einmal mit dem Traktor erreichbar. Wenn ein Tier krank war, konnten wir es von dort nicht einmal mit dem Traktor abholen“, sagt Weißensteiner.
Die Agrargemeinschaft suchte bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen um eine Genehmigung an. „Unsere Sachverständige hat den Antrag lange und intensiv geprüft“, sagt Bezirkshauptmann Dietmar Stückler. Schließlich wurde die Erlaubnis erteilt und der Weg gebaut. Gegen den Bescheid der BH legte der Naturschutzbeirat wiederum Beschwerde ein. Vom Landesverwaltungsgericht wurde diese abgelehnt. Jetzt liegt eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof.
Der Grund der Einsprüche: „Einwände gegen den Bescheidentwurf wurden nicht berücksichtigt. Zudem sind wir der Meinung, dass es rechtlich nicht möglich ist, im Naturschutzgebiet Gurkursprung eine Straße zu errichten“, sagt Rudolf Auernig, Geschäftsstellenleiter des Naturschutzbeirates.
Bezirkshauptmann Stückler sieht dies anders: „Eingriffe sind bewilligungspflichtig. Jedes Vorhaben wird vorab genau geprüft und dann entschieden.“