Es ist ja nichts dabei, das verrottet doch sowieso! Das denken sich vielleicht viele, die bereits einmal Grünschnitt und Gartenabfälle im Wald entsorgt haben. Rechtlich gesehen ist die Sache allerdings eines andere. Wer Baum-, Strauch-, Grünschnitt & Co. in einem Wald ablagert, begeht laut Forstgesetz eine „Waldverwüstung“ und muss mit einer Strafe von bis zu 3630 Euro rechnen. Passiert das auf einem fremden Grund, kommt eine Grundbesitzstörung dazu.
Weil solche Fälle von illegalen Ablagerungen immer häufiger werden, appelliert die Stadtgemeinde Feldkirchen nun an die Bevölkerung, das zu unterlassen. „Das Problem sind die Sickergewässer, die durch den angehäuften Abfall entstehen und dann in andere Gewässer übergehen können“, sagt Waltraud Blaßnig von der Abteilung „Abfall-, Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz“ der Stadtgemeinde.