Im Hinblick auf die extreme und bereits lang anhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich, das heißt alle alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige
Kulturgattung, des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden, sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Mit dieser Verordnung reagierte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen Mittwochfrüh auf die derzeitige Trockenheit. Ebenso ist es laut Verordnungn verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten)
sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich wegzuwerfen.

Bei Zuwiderhandeln ist mit einer Geldstrafe von bis zu 7270 Euro zu rechnen.