Die Novellierung des Kärntner Bestattungsgesetzes, die jetzt in die Phase der Begutachtung geht, erweist sich als permanentes Minenfeld. Kurz vor Weihnachten, als Details bekannt wurden, wehrten sich die Notärzte dagegen, bei der Totenbeschau eingespannt zu werden und kündigten an, ihren Dienst dann gleich ganz einzustellen. Würde man als eine Art „Vorbeschauer“ einschreiten, so ginge das massiv zulasten der Notfallversorgung.
Wolfgang Rausch