Bei der Arbeiterkammer (AK) Kärnten häufen sich derzeit Beschwerden über die Website luxstyle.at. Wer sich dort registriert und Waren in den Online-Einkaufskorb legt, bekommt Kosmetik-Produkte geliefert. Und das, obwohl der Bestellvorgang nicht abgeschlossen wurde. Schlussendlich wird per Mahnung zur Zahlung gedrängt.
Nicht bestellte Ware geliefert
Eine Klagenfurterin staunte nicht schlecht, als sie unlängst eine Kosmetiklieferung des Online-Händlers luxStyle im Wert von 45 Euro erhielt. Dabei hatte die Frau keine Bestellung abgegeben, sondern sich beim Surfen auf der Website von luxstyle.at mit ihren persönlichen Daten registriert und das Produkt nur in den Warenkorb gelegt. Nachdem die Frau eine Mahnung in der Gesamthöhe von fast 50 Euro zugesandt bekam, wandte sie sich an den AK-Konsumentenschutz.
Gesetzeswidriges Vorgehen
„Diese Vorgehensweise ist gesetzeswidrig“, sagt AK-Konsumentenschützer Mario Drussnitzer. „Ein Vertragsabschluss kommt nur dann zustande, wenn der Bestellbutton mit den Worten ‚Zahlungspflichtig bestellen‘ oder mit einer gleichartigen eindeutigen Formulierung gekennzeichnet ist.“ Andernfalls ist man nicht an eine Vereinbarung gebunden. Das ist durch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz geregelt.
Was tun, wenn ein unerwünschtes Produkt geliefert wird? „Durch die Nichterfüllung der Voraussetzung eines Vertragsabschlusses, handelt es sich um eine unbestellte Warenzusendung. Konsumenten sind damit nicht verpflichtet, diese zu bezahlen noch zu retournieren“, sagt Drussnitzer. So auch im Fall der Klagenfurter Konsumentin: Die AK intervenierte beim Online-Versandhandel, der daraufhin die Rechnung stornierte.
Watchlist Internet
Immer wieder versuchen Anbieter im Internet dubiose Geschäfte zu machen. Auf der Webseite des Internet-Ombudsmanns „watchlist-internet.at“ wird bereits vor dieser Website und weiteren Anbietern gewarnt.