Mediale Enthüllungen über angebliche Details aus Jörg Haiders Intimleben beschäftigen nun heimische Gerichte. Wie Claudia Haiders Anwalt Volker Mogel gegenüber der Kleinen Zeitung DIGITAL bestätigte, hat das Landesgericht Graz der deutschen "Bild"-Zeitung eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dr. Jörg Haiders überstellt. In Österreich wurde der Tageszeitung "Österreich" eine entsprechende Einstweilige Verfügung vom Handelsgericht Wien zugestellt, gegen das Magazin "News" wurde eine solche ebenfalls beantragt, so Mogel. Die anderen österreichischen Medien hätten mit Sachlichkeit berichtet. "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner bestätigte gegenüber der APA den Erhalt der Einstweiligen Verfügung.