Jetzt ist die Kärntner Wolfsverordnung ein Fall für die Staatsanwaltschaft (StA). Die hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs eingeleitet. Gegen Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP), als Referenten für Land- und Forstwirtschaft sowie für ländlichen Raum.

Gruber wird von der StA Klagenfurt als Verdächtiger geführt. Ermittelt wird außerdem gegen unbekannte Täter. Die "unbekannten Täter" sind allerdings ziemlich bekannt. Es handelt sich um die weiteren Mitglieder der Kärntner Landesregierung, die am 24. Jänner 2023 die aktuelle Fassung der Wolfsverordnung erlassen hat.

Gruber lässt sich von seinem Weg in der Causa aber nicht abbringen: "Ich kämpfe weiterhin dafür, rasch gegen Problem- und Risikowölfe eingreifen zu können, um Bevölkerung und Landwirtschaft zu schützen. Von solchen Anzeigen lasse ich mich nicht einschüchtern."

Jetzt ist die Landesamtsdirektion im Amt der Kärntner Landesregierung am Zug. Sie wurde von der StA um eine "Stellungnahme zum Entstehungsprozess dieser Verordnung sowie deren Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht ersucht".

Zwei Vorwürfe

Eingebracht hat die Anzeige der Verein gegen Tierfabriken (VGT) am 27. Juli dieses Jahres. Der VGT um seinen Obmann Martin Balluch wirft Gruber und den damaligen Regierungsmitgliedern vor allem zwei Dinge vor: Zum einen soll die Verordnung EU-Recht widersprechen bzw. dieses nicht ausreichend umsetzen, so der VGT. Konkret gehe es um die "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen".

Zweiter Vorwurf ist, dass "anerkannte Umweltorganisationen" in den Entstehungsprozess der Verordnung nicht eingebunden worden wären. Kritik, die Grubers Büro schon im Juli zurückgewiesen hat. "Wir sind von der Rechtskonformität unserer Wolfsverordnung überzeugt. Sie wird weiter vollzogen", hieß es. Die Verordnung sei einem mehrwöchigen öffentlichen Begutachtungsverfahren unterzogen worden: "Somit hatten und haben natürlich auch anerkannte Umweltorganisationen die Möglichkeit, sich an der Entstehung von Verordnungen im Bundesland Kärnten inhaltlich zu beteiligen."

Es gilt die Unschuldsvermutung.