"Ein Herzpatient, der im Spital behandelt wurde, kommt mit einer Arznei-Empfehlung des Krankenhauses zu seinem Hausarzt. Dieser verschreibt das empfohlene und dringlich notwendige Medikament. Aber der 'anonyme' ÖGK-Chefarzt lehnt die Bewilligung ab und fordert eine Verschreibung durch einen Facharzt. Der Patient steht teilweise tagelang ohne Arzneimittel da und eine zeitnahe Klärung mit der ÖGK ist nicht möglich und endet in zahlreichen erfolglosen Warteschleifen."

Solche und ähnliche Fälle würden sich mittlerweile häufen, schildert Kärntens Ärztekammer-Präsident Markus Opriessnig. Für dieses "Chaos" macht er die "verfehlte Gesundheitsreform aus dem Jahr 2019" verantwortlich, die für eine "ausufernde Bürokratie" sorge.

Vor der Zusammenlegung der Kassen konnten die Ärztinnen und Ärzte rasch mit den zuständigen Kontrollärzten in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) kommunizieren. Nun sei das nicht mehr möglich, weil die Kontrollärzte häufig schwer erreichbar seien und österreichweit verteilt sitzen würden, kritisiert Opriessnig. Die Folge: Patienten würden ihre notwendigen Medikamente nicht oder mit tagelanger Verspätung erhalten.

"Untaugliche Auflagen"

Es sei unverständlich, dass die ÖGK die chefärztliche Bewilligungspflicht, die während der Coronapandemie ausgesetzt war, "ohne ausreichende Vorinformation und ohne Übergangsfrist" wieder eingeführt habe, sagt der Ärztekammerchef. Dies erschwere die Arbeit der Ärzte, die sich darüber hinaus – völlig unschuldig – Vorhaltungen von Patienten anhören müssten. Er fordert daher einen Kurswechsel seitens der ÖGK: "Im Interesse der notwendigen Versorgung der Menschen soll sie die Arbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unterstützen und nicht durch untaugliche Auflagen behindern."