Das Land Kärnten hat seit 2022 eine Wolfsverordnung, wonach das Tier nach Nutztierrissen oder wiederholter Sichtung in Siedlungsgebieten geschossen werden darf. Bislang wurden fünf Wölfe geschossen, acht sind noch zum Abschuss freigegeben. Jetzt gibt es eine brisante Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach Verordnungen zur Tötung von Wolf und Co nicht rechtskonform wären. In der aktuellen Entscheidung, die sich auf die niederösterreichische Fischotter-Verordnung 2019 bezieht, wird klargestellt, dass Umweltschutz-NGOs grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Sie können sich bei Verordnungen nun aktiv an die jeweiligen Landesverwaltungsgerichte wenden, um diese auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen.