"Das ist ein Missstand, der abgeschafft gehört." Für Rechtsanwalt Rudolf Vouk ist der Sachverhalt klar: Ein Volksschüler, dem die Aufnahme am Gymnasium Hermagor verweigert worden ist, wird benachteiligt, weil er zweisprachigen Unterricht besucht hat. Vouk hat sich daher am Dienstag im Namen des Buben bzw. dessen Vater nicht nur an die Öffentlichkeit gewandt, sondern auch an die Gleichbehandlungsstelle des Landes und die Volksanwaltschaft.