Die Aufregung war groß – in ganz Österreich: Im März 2021 wurde eine Lehrerin an einem Kärntner Gymnasium fristlos entlassen. Sie hatte, so die Begründung von Bildungsdirektion und Bildungsministerium, "alle Coronaschutzmaßnahmen verweigert". Auch seien alle Versuche gescheitert, mit der 29-Jährigen zu einer gütlichen Einigung zu kommen.
Die Folge: ein Prozess. Die Lehrerin, eine gebürtige Steirerin, klagte gegen ihre "Fristlose" vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Klagenfurt. Auch dort blieben, trotz mehrfacher Appelle von Richterin Daniela Bliem, die Fronten komplett verhärtet. Die Frau wies die Vorwürfe zurück. Keine Verhandlung brachte eine Lösung, sodass es ein Urteil geben musste. Und das war klar: Das Gericht hat die Klage der Pädagogin gegen ihre Entlassung abgewiesen. Die Frau war ihren Job los.
Fristen verstrichen
Ihr Anwalt Michael Seeber kündigte zwar an, gegen das Urteil berufen zu wollen, es ist aber bei der Ankündigung geblieben. Denn das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, bestätigt Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt: "Es liegt kein Wiedereinsetzungsgrund vor." Will heißen: Die Lehrerin und ihr Rechtsvertreter haben sämtliche Fristen verstreichen lassen. Warum, ist (noch) offen. Eine entsprechende Anfrage an den Anwalt wurde bisher nicht beantwortet.
Erster Job an Schule
Die Lehrerin hat erst wenige Monate vor ihrer Entlassung an dem Gymnasium zu arbeiten begonnen, es war ihr erster Job an einer Schule nach ihrem Studium. Weil sie vor Gericht auch das Angebot einer einvernehmlichen Auflösung ihres Dienstverhältnisses abgelehnt hat, "pickt" die fristlose Entlassung. Dass dies, wie in Medien kolportiert, ein vorübergehendes Berufsverbot an öffentlichen Schulen bedeute, stellt Kärntens Bildungsdirektorin Isabella Penz in Abrede. Ein solches Verbot gibt es "nur" bei strafrechtlich relevanten Taten und einer entsprechenden Haftstrafe.