Mehr als 21 Jahre nach dem Deponiegas-Unglück in Klagenfurt, das zwei Todesopfer gefordert hat, ist die juristische Aufarbeitung der Tragödie noch immer nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Schon bald könnte ein Verfahren am Landesgericht (LG) Klagenfurt fortgesetzt werden. In diesem geht es um Schadenersatz. Einen solchen fordern Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), GKK (heute ÖGK) und Pensionsversicherungsanstalt (PVA) von der Stadt Klagenfurt. Mittlerweile geht es um mehr als 400.000 Euro, so Rechtsanwalt Bernhard Fink (Kanzlei Fink + Partner), der die Stadt Klagenfurt vertritt.