"Laut Statistik Austria kämpfen rund 500.000 Menschen in Österreich mit Rückständen bei Miete, Betriebskosten oder Kreditraten. Die Tendenz ist in herausfordernden Zeiten wie diesen steigend. Umso wichtiger ist es, diesen Menschen gezielt und schnell finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, damit sie in ihren eigenen vier Wänden bleiben können", betonte SPÖ-Sozialreferentin Beate Prettner am Montag. Geförderter Wohnbau und das Mietensenkungsprogramm des Landes sorgen laut SPÖ-Wohnbaureferentin Gaby Schaunig für "die niedrigsten Mieten Österreichs". Ein Auffangnetz für jene, für die Wohnkosten dennoch zur Belastung werden, sei wichtig, ergänzte Schaunig.

Delogierungsprävention

Ein konkretes Projekt zur Wohnungssicherung ist der "Wohnschirm". Dabei handelt es sich um eine Delogierungsprävention, die im Frühjahr 2022 österreichweit an den Start ging. In Kärnten wurden die Volkshilfe und die Caritas mit der Umsetzung des Projekts betraut. Das Land Kärnten nimmt dafür 300.000 Euro jährlich in die Hand.

Ursprünglich war der "Wohnschirm" seitens des Sozialministeriums bis Ende 2023 befristet, mittlerweile wurde er bis 2026 verlängert. Fallen Rückstände bei Mieten und Betriebskosten an, wird für die Vermittlung und Übersiedlung in eine neue, leistbare Wohnung Hilfe benötigt, stehen die Expertinnen und Experten des "Wohnschirms" bereit. Und die Nachfrage ist enorm: Nach einem Jahr wurden insgesamt 2464 Beratungen durchgeführt und 406 Akte bearbeitet. In Summe wurde 979 Personen geholfen, darunter rund 350 Kindern. Das heißt: Über den Wohnschirm konnten die eigenen vier Wände für knapp 1000 Personen gesichert werden. Dafür wurden 650.000 Euro ausgeschüttet.

Anders als im Bund sind in Kärnten auch Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger bezugsberechtigt, wofür das Land die Kosten übernimmt. 80 Personen aus dieser Gruppe wurden im Wohnschirm bereits betreut.

Wie die Sozialreferentin erklärte, sei der "Wohnschirm" – anders als etwa beim Heizkostenzuschuss oder bei der Inanspruchnahme der Hilfe in besonderen Lagen (HIBL) – mit einer Beratung verknüpft. Die Beratenden könnten damit individuell auf die Situation der Betroffenen eingehen. Bevor der "Wohnschirm" zum Tragen komme, biete das Land Kärnten andere Unterstützungsleistungen an: etwa die Wohnbeihilfe, die seit der Novellierung am 1.1.2022 jährlich automatisch valorisiert werde.

Hilfe in besonderen Lagen

Eine andere wichtige Hilfeleistung sei die HIBL, über die das Land pro Jahr rund 2,5 Millionen Euro ausschüttet. "Ein hoher Anteil davon wird für Mietrückstände oder Betriebskostenrückstände verwendet", sagte Prettner. Und selbstverständlich würde auch der Kärnten Bonus, der aktuell mit 600 Euro ausbezahlt wird, mithelfen, Wohnungen zu sichern. Zum "Kärnten Bonus Plus 2023" gab Prettner folgenden Zwischenstand bekannt: Seit Beginn der Antragsstellungsfrist am 31. Jänner würden pro Tag rund 900 neue Anträge einlangen. Rund 70.000 Haushalte werden in den Genuss des "Kärnten Bonus Plus 2023" gelangen.

"zuhause ankommen"

Wenn all diese Unterstützungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen und Obdachlosigkeit droht, dann werde mit dem Projekt "zuhause ankommen" ein weiteres Auffangnetz gespannt: Es handelt sich dabei um ein Projekt, das von der Volkshilfe Kärnten in Kooperation mit der Caritas durchgeführt wird. Mara Lesjak von der Volkshilfe gab dazu folgenden Überblick: "Seit Herbst 2021 konnten 136 Wohnungen vermittelt werden. 291 Menschen werden in ihrer neuen, leistbaren Wohnung betreut und begleitet. 40 Prozent davon sind Kinder, 61 Prozent der erwachsenen Mieter sind Frauen. Bei Frauen spricht man auch von versteckter Obdachlosigkeit. Sie leben beispielsweise in Zweckgemeinschaften oder in prekären Wohnverhältnissen, weil sie aufgrund ihrer Einkommenssituation nichts anderes finden." Den benötigten Wohnraum stellen die 13 gemeinnützigen Bauvereinigungen in Kärnten zur Verfügung.

Lesjak, Prettner, Schaunig (von links)
Lesjak, Prettner, Schaunig (von links) © LPD Kärnten

Leistbares Wohnen als Grundbedürfnis

"Leistbares Wohnen und Wohnversorgung sind ein Grundbedürfnis", betonte Schaunig. Um den Wohnbedarf für die Kärntnerinnen und Kärntner sicherzustellen, gebe es im Land einen engen Schulterschluss zwischen Wohnbau- und Sozialreferat. Waren im Jahr 2013 die Genossenschaftsmieten in Kärnten rund 60 Cent pro Quadratmeter günstiger als im Bundesschnitt, so betrug dieser Abstand 2021 bereits einen Euro.

Neben der laufenden Sanierung von bestehenden Wohnbauten wird auch jährlich neuer Wohnraum geschaffen. Seit 2018 seien rund 1500 neue gemeinnützige Wohnungen dazugekommen. Bei jedem Neubau- oder Reconstructing-Projekt werde gemeinsam mit dem Sozialreferat erhoben, ob es Bedarf für betreubares Wohnen für ältere Personen oder für Wohnverbünde für Menschen mit Behinderung gibt. In größeren Wohnquartieren werden sogenannte Kümmerer installiert, die den Bewohnerinnen und Bewohnern mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Appell an Bund

Abschließend erneuerte Schaunig ihren Appell an den Bund, eine effektive Mietzinsobergrenze am Privatsektor einzuziehen. "Von Landesseite aus können wir nur über unser Angebot des gemeinnützigen Wohnbaus preisbremsend wirken, da in Kärnten nur ganz wenige Wohnungen den Richtwerten unterliegen. Diesbezüglich muss es dringend zu einer Gesetzesänderung auf Bundesebene kommen", so die Wohnbaureferentin.