Nach der "Stillen Nacht" ist es im Land wieder laut geworden. Vielerorts in Kärnten will man offenbar nicht mehr länger auf den Jahreswechsel warten und zündet bereits zahlreiche Raketen und Böller. Die Polizei hat derzeit mit Pyrotechnik-Kontrollen alle Hände voll zu tun. Bei ihren Einsätzen stellen die Beamten jetzt aber auch vermehrt verbotene Böller sicher, welche insbesondere von Jugendlichen im Ausland gekauft werden. Ein gefährlicher Trend, warnt die Polizei.
"Verbotene pyrotechnische Produkte werden zumeist über das Internet in Tschechien und Polen bestellt oder direkt dort gekauft und nach Österreich gebracht", sagt Lisa Sandrieser, Sprecherin der Landespolizeidirektion Kärnten. "Das Gefährliche an den nicht gekennzeichneten Böllern ist die fehlende CE-Konformitätsprüfung." Sandrieser warnt: "Eine Verwendung nicht zertifizierten Produkte kann fatale Folgen haben, etwa weil das Produkt deutlich mehr Schwarzpulver und diverse chemische Beigaben beinhaltet als angegeben oder die Dauer der Brennzeit der Zündschnur geringer ist als erwartet." So kann es selbst bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen kommen.
Verbot von Schweizer Kracher
Verbotene Böller entdecken die Beamten vor allem in nach Kärnten einreisenden Fahrzeugen. Bei den Kontrollen wird auch ein Auge auf die Einhaltung der gesetzlich geregelten Altersbeschränkungen geworfen. Ein Beispiel: Knallerbsen sind erst ab zwölf Jahren erlaubt. Und ein Jugendlicher unter 16 Jahre, der einen Schweizer Kracher auch nur besitzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 3600 Euro bestraft werden. Das gilt auch für die unrechtmäßige Verwendung von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet, wobei laut Polizei hier bereits der Versuch strafbar ist.
Im Rahmen der Marktüberwachung führt die Polizei dieser Tage auch engmaschige Kontrollen bei heimischen Pyrotechnik-Händlern, Herstellern und Importeuren durch und kontrolliert die angebotene Ware. Alle Produkte müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen sowie über eine Registrierungsnummer und eine gesetzeskonforme Kennzeichnung (etwa Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, Abgabebeschränkungen).
Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen massive Strafen. Unabhängig davon sind auch die Verordnungen der jeweiligen Gemeinden zu beachten.
Claudia Beer-Odebrecht