Restaurantgäste lassen Reservierungen immer öfter verfallen, manche sollen laut Kärntner Wirten sogar in mehreren Betrieben buchen, um sich in letzter Minute zu entscheiden, wohin sie gehen. Besonders zu Stoßzeiten wie in der Vorweihnachtszeit, an Wochenenden und Feiertagen wird das für die Wirte rasch zum Problem, weil sie andere Gäste wegschicken müssen und ihnen durch die leeren Tische Umsatz entgeht. Das veranlasst Gastronomen dazu, nur mehr schriftliche Reservierungen mit entsprechenden Stornoregelungen anzunehmen. Stornoregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wenn Reservierungen und Buchungen vom Gast nicht wahrgenommen werden können, sind etwa in Reisebüros oder Hotels längst eine Selbstverständlichkeit.

Die Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Kärnten hat nun eine Empfehlung herausgegeben, in der sie den Wirten eindringlich dazu rät, Stornogebühren einzuführen. Wichtig sei es, mit dem Gast die jeweiligen Stornobedingungen ausdrücklich zu vereinbaren. Damit schaffe man Klarheit und sensibilisiere für das Thema: "Wir müssen wieder mehr ins Bewusstsein rufen, dass eine Reservierung ein verbindlicher Bewirtungsvertrag ist, den es einzuhalten gilt", sagt Gastronomie-Fachgruppenobmann Stefan Sternad. Reservierungen größerer Gästegruppen sollen nur noch schriftlich mit entsprechenden Stornoregeln abgewickelt werden. Viele Wirte nutzen hierfür schon Online-Reservierungssysteme, mit denen sie ihre Stornobedingungen mittels Checkbox festhalten können und Gäste zur Sicherstellung eine Kreditkarte hinterlegen.

Ärgerlich

Sternad hat für das Nichterscheinen von Gästen ohne vorherige Absage kein Verständnis: "Zu bestimmten Zeiten könnten wir die doppelte Anzahl von Sitzplätzen brauchen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Gäste einfach nicht kommen: Nicht nur für den Wirt, der damit Umsatz verliert, sondern auch für die Gäste, die abgewiesen werden müssen." Jede nicht eingehaltene Reservierung bedeute für einen Gastronomiebetrieb mehrfachen Schaden. Ein Problem sei auch, dass häufig wesentlich weniger Personen erscheinen als vereinbart. Nicht selten werde die Personenanzahl um die Hälfte unterschritten. "Für den Gastronomen ist dies ein Verdienstentgang. Die derzeitigen Kostensteigerungen in allen Bereichen zwingen die Unternehmer, auf eine effizientere Auslastung ihrer Tische zu achten", stellt Sternad klar. Stornogebühr seien kein Strafentgelt, wie manche meinen, sondern lediglich eine Abgeltung des entstandenen Schadens.