Die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Kuranstalten bzw. Alten- und Pflegeheimen dürfte demnächst fallen. Eine entsprechende Novelle der Basis-Maßnahmenverordnung, die bis 15. Jänner 2023 befristet ist, wird derzeit im Gesundheitsministerium ausgearbeitet. Der Bund gibt nur die Mindestmaßnahmen vor, Länder können sie jederzeit verschärfen. Aber was gilt neben der FFP2-Maskenpflicht aktuell im Pflegebereich in Kärnten?
Thomas Martinz