Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen verspreche ein neues Gesetz, das sich derzeit in Kärnten in Begutachtung befindet, kündigte Sozialreferentin, Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner (SPÖ) an. Das betreffe sowohl Bewohner der Zentren für psychosoziale Rehabilitation (ZPS-Einrichtungen) als auch Klienten mit Erwerbseinkommen: "So werden etwa die Kostenbeiträge aus dem Unterhalt bei vollintern geförderten Klienten abgeschafft. Bisher wurden laut Gesetz 80 Prozent des Unterhalts als Kostenbeitrag einbehalten, nur die restlichen 20 Prozent verblieben als Taschengeld. Das wird nun im Gesetz gänzlich anders geregelt – nun verbleiben 100 Prozent bei der Familie, auch wenn das Kind vollintern in einer Struktur des Landes untergebracht ist."