Wer nach der Geburt des Kindes in Karenz ist und Kinderbetreuungsgeld bekommt, muss sich an klare Regeln halten. Eine davon lautet: Das Baby muss an derselben Wohnadresse gemeldet sein, wie jener Elternteil, der das Betreuungsgeld bezieht. In Österreich also meistens die Mutter.
Baby nicht umgemeldet
Falsche Adresse: Mutter wurde das Kinderbetreuungsgeld gestrichen
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