Wer nach der Geburt des Kindes in Karenz ist und Kinderbetreuungsgeld bekommt, muss sich an klare Regeln halten. Eine davon lautet: Das Baby muss an derselben Wohnadresse gemeldet sein, wie jener Elternteil, der das Betreuungsgeld bezieht. In Österreich also meistens die Mutter.