"Ich nehme an, dass die Klage zurückgewiesen wird." Das sagte ein ehemaliger Kärntner Spitzensportler (48) im April dieses Jahres, bei seinem bislang letzten Auftritt vor Gericht. Doch Richterin Angelika Hausner sah das anders und verurteilte den 48-Jährigen – noch nicht rechtskräftig – zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz, bestätigt Wilhelm Waldner, Vorsteher des Bezirksgerichts Klagenfurt, das jetzt vorliegende schriftliche Urteil. 2800 Euro bekommt das Opfer, ein Taxifahrer aus Klagenfurt. Dazu muss der Beklagte die Prozesskosten (rund 6000 Euro) bezahlen.