Vom Glanz und Glamour der Wörthersee-Society, in der sich der Angeklagte sonst bewegt, war am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt nichts zu sehen: Eher unscheinbar im blauen Anzug, höflich, zurückhaltend und einsichtig stellte sich ein 41-jähriger Kärntner seinem Strafverfahren. Der Sohn einer prominenten Familie mit Sitz am Wörthersee musste sich wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung vor Richter Dietmar Wassertheurer verantworten.

"Ich fühle mich schuldig"

Und wie schon in den Einvernahmen bei der Polizei bekannte sich der Mann auch vor Gericht schuldig: "Ich fühle mich schuldig. Dieser Vorfall tut mir furchtbar leid. Dieses Verhalten passt nicht zu mir", sagt der 41-Jährige. "Ich werde alles tun, damit so etwas nicht wieder vorkommt, und entschuldige mich bei allen Beteiligten."

Die, neben dem Angeklagten, anderen Beteiligten waren die Mutter des Kärntners und eine Freundin der Mutter. Diese hatte der Mann, stark alkoholisiert, am 3. April dieses Jahres in einem Haus in Velden attackiert und bedroht. "Die Monate zuvor waren durch den Tod meines Vaters und die Erkrankung meiner Mutter sehr aufwühlend und herausfordernd. Außerdem habe ich vier Wochen vor dem Vorfall meine Antidepressiva abgesetzt, weil ich dachte, ich schaffe es auch ohne. Das war leider ein großer Fehler", sagte der Mann.

Champagnerglas flog durch die Luft

Ein Fehler, den ihm seine Mutter und deren Freundin inzwischen aber verziehen haben. Beide schlossen sich dem Strafverfahren nicht als Privatbeteiligte an. Ein Umstand war dem Angeklagten und seinem Anwalt Georg Schuchlenz sehr wichtig: "Mein Mandant hat nicht, wie mehrfach berichtet, seiner Mutter ein Champagnerglas ins Gesicht geworfen", so Schuchlenz. "Er hat es in ihre Richtung geworfen, sie aber glücklicherweise nicht getroffen."

An der Verurteilung des 41-Jährigen, er ist derzeit arbeitslos und hat auch kein großes Vermögen, hat das aber nichts geändert: Er wurde im Sinne des Strafantrages schuldig gesprochen und von Richter Wassertheurer zu einer Geldstrafe von insgesamt 2240 Euro (280 Tagsätze zu je 8 Euro) verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, da auch Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse auf Rechtsmittel verzichtet hat, ist das Urteil rechtskräftig.