Das Gesundheitsministerium hat Dienstagabend bekannt gegeben, dass die seit November 2021 geltende Stallhaltepflicht für Geflügelhalter ab 350 Tieren ab sofort aufgehoben wird. Die Einstufung der Risikogebiete war nach mehreren bestätigten Fällen der Vogelgrippe notwendig geworden. "Die Aufhebung der Stallhaltepflicht ist eine große Erleichterung für die betroffenen Betriebe. Als Vorsichtsmaßnahme sind aber gewisse Vorkehrungen weiter einzuhalten, um die Geflügelbestände zu schützen", sagt Kärntens Agrarlandesrat Martin Gruber (ÖVP).