Ich habe zwei erwachsene Kinder. Ein Kind pflegt mich schon seit Jahren. Trotzdem muss jedes Kind 50 Prozent vom Erbe bekommen, oder?
GERNOT MURKO: Es gibt das sogenannte Pflegevermächtnis. Wer seinen Vater pflegt, der hat nach dessen Tod Anspruch darauf. Wenn jemand nachweisen kann, dass er den Vater drei Jahre vor seinem Tod sechs Monate lang etwa 20 Stunden im Monat betreut hat, dann steht ihm zusätzlich zum Erb- oder Pflichtteil das Pflegevermächtnis zu. Man muss die Betreuungszeit detailliert aufschlüsseln und bekommt dann zirka bis zu 15 Euro pro Stunde. Auch Einkaufen oder Vorlesen können als Pflege gelten. Sie könnten aber auch jenem Kind, das Sie pflegt, drei Viertel Ihres Vermögens im Testament vererben und dem anderen Kind ein Viertel, also nur den Pflichtteil hinterlassen.