Eine Beschränkung auf 50 Teilnehmer galt bei den früheren Lockdowns für Begräbnisse. Laut der seit Montag geltenden Lockdown-Verordnung ist das Abschiednehmen diesmal unter Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen, aber ohne fixe Personenobergrenze, möglich. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass diese Limitierung unverhältnismäßig gewesen sei.
Der 4. Lockdown ist anders
Keine Personenobergrenze bei Begräbnissen, aber strenge Regeln
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