Nur sieben Artikel hat es gebraucht, um Österreichs gewaltigstes Naturschutz-Vorhaben auf den Weg zu bringen. Die Verfasser wie die Unterzeichner der „Heiligenbluter Vereinbarung“ heute vor 50 Jahren – die Landeshauptmänner von Kärnten, Salzburg und Tirol – waren keine Freunde überflüssiger Worte. Trotz seiner Kürze fixiert der Text Großes und Kleines. Etwa bei den „Zielsetzungen“: die Schönheit des Gebietes sowie die Tier- und Pflanzenwelt erhalten; möglichst viele Menschen die dortige Natur erleben lassen; bei Schutz und Erschließung des Nationalparks Wissenschaft, Volkswirtschaft und Urlauber berücksichtigen. Fast erheiternd ist die Detailgenauigkeit in Artikel 2, Abs. 3: Der Nationalpark muss durch einheitliche Tafeln kenntlich gemacht werden und „die vertragschließenden Länder werden für ihre Anbringung sorgen“.