Am Montag treten in Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen in Kraft: "Bei den Bewohnern der Pflegeheime handelt es sich um einen besonders gefährdeten Personenkreis, der unseres Schutzes bedarf. Rund 80 Prozent der Bewohner sind geimpft - viele Impfwillige konnten aufgrund von Medikationen aber keine Corona-Impfung erhalten. Deren Umfeld ist nun angehalten, diese Personen - und natürlich sich selbst - bestmöglich zu schützen. Wenn man sich nicht impfen lässt, dann hat das mit lückenlosen Testungen zu erfolgen", betont Gesundheitsreferentin Beate Prettner.
Impfpflicht
Eine Impfpflicht für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen wird in Kärnten nicht angedacht. Das ist laut Gesundheitsreferentin Beate Prettner eine Entscheidung, die auf Bundesebene getroffen werden muss: "Das ist eine sensibles und arbeitsrechtlich komplexes Thema, das Land ist in diesem Fall kein Dienstgeber, diese Entscheidung muss einheitlich in Österreich diskutiert und gegebenenfalls umgesetzt werden."
Cluster in Alten- und Pflegeheimen
Die vergangenen Tage hätten aber gezeigt, dass die entsprechende Bundesverordnung offensichtlich zu kurz greife. In sechs Einrichtungen seien Coronafälle aufgetreten. "Wir wollen jede Risikoquelle minimieren und haben deshalb verschärfte Zutrittsbestimmungen beschlossen", so Prettner.
Externe Dienstleister
Konkret sind ungeimpfte, oder nicht genesene, Mitarbeiter zusätzlich zu den derzeitigen Bestimmungen ab nächster Woche verpflichtet, mindestens einen negativen PCR-Test pro Woche vorzuweisen. "Die Impfquote ist noch nicht da, wo wir sie gerne hätten. Daher muss die Testfrequenz erhöht und zumindest einmal wöchentlich ein PCR-Test vorgelegt werden", sagt die Gesundheitsreferentin. Auch externe ungeimpfte Dienstleister mit Bewohnerkontakt haben ab Montag einen molekularbiologischen Test vorzulegen. "Diese Personengruppe ist berufsbedingt einem hohen Personenkontakt und damit einem großen Ansteckungsrisiko ausgesetzt", betont Prettner.
Auch ungeimpfte Besucher brauchen PCR-Test
Weil man gesehen habe, dass das Virus mitunter auch von Besuchern in die Pflegeheime "getragen" wurde, gelten auch für Besucher strengere Zutrittsbestimmungen. Für ungeimpfte Besucher ist ab Montag ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, erforderlich. "Wir haben alle Maßnahmen zu setzen, die unsere Heimbewohner vor dem gefährlichen Virus schützt, zeitgleich aber alle Besuchsmöglichkeiten und Ausgänge aufrechterhält", sagt Prettner.