Am Mittwoch ist ein 86 Jahre alter Kärntner am Landesgericht Klagenfurt vor einem Geschworenensenat gestanden. Die Laienrichter mussten entscheiden, ob der Mann aus dem Bezirk Villach-Land in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird. Er hat laut Staatsanwältin Heidrun Kulterer im April in einem Pflegeheim versucht, seinen Zimmernachbarn mit einem Stromkabel zu strangulieren. Die Schuldfrage wurde abgelehnt, damit auch der Antrag auf Einweisung.
"Wir verhandeln heute einen besonderen Fall", sagte der Verteidiger des 86-Jährigen zu Beginn des Schwurprozesses um die versuchte Strangulation. Weil der Betroffene bei seiner Aktion auf einer Sensormatte stand, die vor dem Bett des Opfers lag, wurde eine Pflegeassistentin alarmiert, die rasch intervenierte und Schlimmeres verhinderte.
Spezielles Heim
Zeugenaussagen und Gutachten gaben kein eindeutiges Bild der Situation. Die befragte Pflegerin hatte zwar die Situation beobachtet und ging dazwischen, konnte aber nicht klar sagen, ob es sich dabei überhaupt um eine Attacke handelte. Weder die Zeugin noch ein gerichtsmedizinisches Gutachten konnten feststellen, ob das Kabel den Hals überhaupt berührt hatte. Verletzungen am Hals oder mögliche Folgeschäden konnten ausgeschlossen werden. Die Geschworenen beantworteten die Schuldfrage einstimmig mit Nein. Der Betroffene wurde enthaftet und wird voraussichtlich in einem speziellen Heim untergebracht. Staatsanwältin Kulterer gab keine Erklärung ab, die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.
Fortgeschrittene Demenz
Laut Gutachten leidet der 86-Jährige an einer fortgeschrittenen Demenz mit paranoid gefärbten Psychosen. Bei den Erstgesprächen im April "haben sich Auffälligkeiten ergeben", meinte der Gutachter. Der Psychiater nahm zeitliche und örtliche Desorientierung, Halluzinationen und ein erhöhtes Aggressionspotenzial wahr. Falls es zur Tat kam, "haben ihn möglicherweise psychotische Gedanken geführt. Sicher wissen tun wir es aber nicht", meinte der Gutachter. Die Frage der Zurechnungsfähigkeit war zum Tatzeitpunkt seiner Ansicht nach zu verneinen.
Laut Gutachten wären ohne passende Medikamente ähnliche Taten möglich. "Wenn man ihn aber behandelt, ist er nicht mehr gefährlich", sagte der Psychiater, der eine Unterbringung in ein spezielles Pflegeheim, in Kombination mit entsprechender medikamentöser Behandlung, vorschlug.
Das mutmaßliche Opfer, das unter den Folgen eines Schlaganfalls gelitten hatte, war zum Tatzeitpunkt ebenfalls kognitiv eingeschränkt. Eine Befragung war somit nicht möglich. Wenige Wochen vor der Verhandlung ist der Bewohner gestorben.