Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch ein 40-jähriger Kärntner aufgrund mehrerer Verstöße gegen das Verbotsgesetz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Dem Angeklagten wurde in mehreren Punkten vorgeworfen, sich im Zeitraum von 2012 bis 2019 nationalsozialistisch wiederbetätigt zu haben. Zu Prozessbeginn zeigte er sich zum Teil schuldig. Nach 2003 und 2012 ist es für den 40-Jährigen die bereits dritte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz.