Getestet, geimpft oder genesen - eines dieser "3G" garantiert dem Gast ab kommenden Mittwoch den Zutritt zur Gastronomie und zur Hotellerie. Wie sieht es aber mit Freizeit- und Kultureinrichtungen aus? Da sorgt die am 10. Mai ausgegebene Covid-19-Öffnungsverordnung für reichlich Verwirrung und Interpretationsmöglichkeiten.
Verschärfung statt Erleichterung
Verwirrung um "3-G-Regel" in Freizeiteinrichtungen
![Besucher von Tierparks (hier Rosegg) müssen laut Verordnung ab Mittwoch beim Eintritt nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind Besucher von Tierparks (hier Rosegg) müssen laut Verordnung ab Mittwoch beim Eintritt nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/ux1k84-C9BD5BD3-809B-4D89-98F9-BECB17DB884A_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/C9BD5BD3-809B-4D89-98F9-BECB17DB884A_v0_h.jpg)