Getestet, geimpft oder genesen - eines dieser "3G" garantiert dem Gast ab kommenden Mittwoch den Zutritt zur Gastronomie und zur Hotellerie. Wie sieht es aber mit Freizeit- und Kultureinrichtungen aus? Da sorgt die am 10. Mai ausgegebene Covid-19-Öffnungsverordnung für reichlich Verwirrung und Interpretationsmöglichkeiten.