Neben den vom Bund vorbereiteten neuen Corona-Maßnahmen wird es den Ländern bzw. Bezirkshauptmannschaften ermöglicht werden, eine Maskenpflicht im Freien einzuführen. „Nach Absprache mit den Bezirkshauptleuten denken wir auf öffentlichen Plätzen, wo aktuell Abstandsregeln nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können, eine Mund-Nasenschutz-Verpflichtung an“, sagt Landeshauptmann Peter Kaiser und erwähnte in diesem Zusammenhang Stadtzentren oder stark frequentierte Einkaufsstraßen.
Thomas Martinz