Gute Nachrichten für potenzielle Bezieher der Wohnbeihilfe. Wie der Landtag in seiner Sitzung beschlossen hat, gilt in Corona-Zeiten das Einkommen des letzten Monats als Bemessungsgrundlage für die finanzielle Zuwendung. Allerdings nur dann, wenn das Einkommen in dieser Zeit um mindestens 30 Prozent unter dem Vorherigen lag.