Gute Nachrichten für potenzielle Bezieher der Wohnbeihilfe. Wie der Landtag in seiner Sitzung beschlossen hat, gilt in Corona-Zeiten das Einkommen des letzten Monats als Bemessungsgrundlage für die finanzielle Zuwendung. Allerdings nur dann, wenn das Einkommen in dieser Zeit um mindestens 30 Prozent unter dem Vorherigen lag.
Robert Benedikt