Im Jahr 2004 hat eine Kärntnerin einen Bausparvertrag bei ihrer Hausbank abgeschlossen. Dreieinhalb Jahre später verstarb die Frau. Auf das Bausparkonto wurden bis dahin bereits etwas mehr als 4100 Euro eingezahlt. Die Auflösung des Bausparvertrages und die Auszahlung an die Hinterbliebenen hätte nach dem Todesfall erfolgen sollen. Dazu kam es laut Arbeiterkammer Kärnten jedoch aus unbekannten Gründen nicht. Der Bausparvertrag blieb bis Dezember 2019 bestehen.