Eine 14-jährige Kärntnerin war 2017 drei Monate lang unschuldig in Untersuchungshaft. Dieser Skandal ist nun um eine Facette reicher: Anwalt Philipp Tschernitz forderte von der Republik 4900 Euro Haftentschädigung und Schadenersatz für die Jugendliche. Doch die Republik will das nicht bezahlen, wie jetzt bekannt wurde.
Nur 1740 Euro
14-Jährige unschuldig in Haft: Streit um Entschädigung
![„Laut dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz stehen Betroffenen pro Tag Freiheitsentzug 20 bis 50 Euro zu“, erklärt Anwalt Philipp Tschernitz „Laut dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz stehen Betroffenen pro Tag Freiheitsentzug 20 bis 50 Euro zu“, erklärt Anwalt Philipp Tschernitz](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/pyzety-DB4225BF-7AE5-49E3-89D1-4DD201372B77_v0_l.jpg/alternates/WIDE_1200/DB4225BF-7AE5-49E3-89D1-4DD201372B77_v0_l.jpg)
![Manuela Kalser](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/satln4-Kalser_Manuela-512.png/alternates/SQUARE_200/Kalser_Manuela-512.png)