Die geringe Bezahlung und die Prozess-Serie in Folge der Bundespräsidentenwahl sorgen dafür, dass sich immer weniger Bürger bereit erklären, als Wahlbeisitzer zu fungieren. Bei der bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September werden rund 6000 Beisitzer benötigt. Gerhard Jesernig, Chef der Wahlrechtsabteilung im Amt der Kärntner Landesregierung: „Eine Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, drei Beisitzern und drei Ersatzmitgliedern, insgesamt aus acht Personen.“ Sie werden nach der Stimmenstärke der einzelnen Parteien besetzt, also kommen Kleinparteien kaum zum Zug.