Der Veranstalter des ARBÖ-Radmarathons ist vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden. Risse in der Straße seien „kein atypisches Hindernis“, urteilte die Richterin am Bezirksgericht Spittal. Ein Restrisiko bleibe trotz aller Vorsichtsmaßnahmen. Ein Teilnehmer ist seit einem Sturz im Juli 2016 querschnittgelähmt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt will dieses Urteil nicht akzeptieren und hat nun Berufung eingebracht.