Einer der letzten Fälle sorgte erst vor wenigen Tagen in der Kleinen Zeitung für Aufregung. Das Kärntner Landesverwaltungsgericht (LVwG) wies die Beschwerde eines Mannes ab, der von der Bezirkshauptmannschaft Villach zu einer Strafe von 2000 Euro verdonnert wurde, weil eine 17-Jährige auf seiner Party Wodka trank. Es war eines von 2923 Verfahren, die 2018 beim LVwG anhängig waren. Die meisten Verfahren sind freilich weit weniger öffentlichkeitswirksam als das genannte.