„Wie wäre es mit Eierspeise aus einem Fasangelege?“, fragt Helmut Arbeiter in der dritten Auflage des Buches „Das Kärntner Jagdgesetz in Wort und Bild“. Darin erklärt der Jurist fundiert und humorvoll das neue Kärntner Jagdgesetz. „Ein Buch wie dieses ist in Österreich einzigartig“, sagt Bernhard Wadl, Landesobmann des Kärntner Jagdaufseher-Verbandes. Im Buch erfährt man nicht nur, dass ein Autofahrer, der ein Wildtier angefahren hat, „das Wildbret nicht als Entschädigung für den Blechsalat mitnehmen darf“. Ebenso wenig ist es erlaubt, einen Hochsitz so nahe am Nachbarn zu bauen, „wenn man von dort in sein Schlafzimmer sehen kann“.