Die Patienten waren zum Teil völlig ausgetrocknet, wund gelegen und wiesen schwere Hygienemängel auf. Wunden waren unzureichend und nicht fachgerecht versorgt. In einem Fall geht es auch um Freiheitsbeschränkung. Eine 59-jährige Frau aus Graz musste sich am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Quälens oder Vernachlässigens wehrloser Personen verantworten. Sie soll in Pörtschach am Wörthersee ein illegales Pflegeheim betrieben und die Bewohner unzureichend betreut haben. Die Frau bekannte sich nicht schuldig.

In ihrer Verantwortung zog sich die 59-Jährige darauf zurück, dass sie nur Zimmer vermietet und die Anweisungen der behandelnden Ärzte weitergeleitet habe. Ihr Antrag auf Führung eines Pflegeheims war 2008 abgelehnt worden. Offiziell habe sie keine Begründung dafür erhalten, sagte die Frau.

Zeugen Jehovas Grund für Verbot?

Die Angeklagte sieht den Grund dafür aber in ihrer Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas. 2008 wurde ihr dann auch aufgetragen, die Pflegeeinrichtung zu schließen und sie musste eine Verwaltungsstrafe zahlen. Daraufhin habe sie auf reine Zimmervermietung umgestellt, das Pflegepersonal entlassen und auch jüngere Mieter genommen, sagte die Frau. Die Verträge mit den Bewohnern seien damals ausschließlich mündlich geschlossen worden.

Warum sie dann doch pflegebedürftige Personen und Pflegerinnen in ihrem Haus gehabt habe, wollten der Richter und Staatsanwalt Marcus Pacher wissen. Die 24-Stunden-Pflegerinnen aus Rumänien seien nicht bei ihr angestellt gewesen und von den Betroffenen selbst organisiert worden, antwortete sie. Sie habe nur ausgeholfen, „wenn Not am Mann war“. Zu dem Vorwurf der Austrocknung sagte die Angeklagte: „Man kann einen Menschen nicht zwingen zu trinken, wenn er nicht will.“ Einzelrichter Matthias Polak vertagte die Verhandlung für die Einholung eines weiteren Gutachtens.