Schockiert zeigte sich ein Leser der Kleinen Zeitung, als er in Kärnten das Auto mit dem Kennzeichen „AH 88“ sah: „Ist das nicht verboten?“, fragte er. Berechtigterweise. Die Kleine Zeitung fragte nach. „Wir haben nach dem Erlass des Verkehrsministeriums betroffene Fahrzeuglenker vorgeladen und darauf aufmerksam gemacht“, sagt Manfred Juvan von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.